Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsvermietung Karthäuser
Thea Karthäuser, St. Joostergroden 14, 26434 Wangerland, Tel: 04426 / 9296317, Fax: 04425 / 990062
www.aufansmeer.de - Email: nordlicht@aufansmeer.de
§ 1 Leistungsumfang
- Auftragsvermietung Karthäuser, (nachfolgend Vermittler genannt), tritt für die Eigentümer als Vermittler auf. Auftragsvermietung Karthäuser vermittelt und reserviert im Namen des Eigentümers bzw. Feriengastes Ferienunterkünfte und schließt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers für diesen einen Beherbergungsvertrag und wickelt diesen ab. Der vermittelte Vertrag kommt also zwischen dem Kunden und dem Anbieter, also dem Gast und dem Eigentümer des Objektes der vermittelten Leistung zustande. Die Abwicklung eventueller Leistungsstörungen erfolgt zwischen den Vertragspartnern. Zwischen Vermittler und Kunden kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande: der Vermittler schuldet den fachgerechten Abschluss des vermittelten Vertrages (z.B. Beherbergungsvertrag) und hat insoweit Beratungs- und Informationspflichten. Eine Rechtsberatung wird nicht geschuldet und ist auch nicht gestattet.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast und dem Vermittler und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über den Vermittler unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.
§ 2 Vertragsabschluss
- Die durch den Kunden erfolgte Buchung bei dem Vermittler (Buchungsformular im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform oder mündlich) stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar. Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde durch den Vermittler als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.
- Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes durch den Vermittler zustande. Der Vermittler versendet hierzu eine Buchungsbestätigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.
- Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen dem Vermittler und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung auf den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto des Vermittlers gutgeschrieben sein.
- Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 28 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
- Der Vermittler ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei dem Vermittler eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Der Vermittler ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt und wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
§ 4 Bereitstellung des Ferienobjektes
- Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Für eine pünktliche Überlassung übernimmt der Vermittler keine Garantie. Sollte der Kunde nach 16.00 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten anreisen, muss er die Schlüssel zum Vermietobjekt aus dem Außentresor des Vermittlers entnehmen. Bis 19.00 Uhr kann der Kunde den Vermittler telefonisch im dringenden Notfall erreichen. Die entsprechende Rufnummer steht im Vertrag und hängt am Büro aus. Nach 19 Uhr ist eine Anreise nur in dringenden Notfällen möglich.
- Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Wir erwarten auch abgezogene Betten und entsorgten Müll. Bei Zuwiderhandlungen werden wir Ihnen diese nachträglich in Rechnung stellen. Der Schlüssel ist bis 10:00 Uhr an den Vermittler bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.
§ 5 Rücktritt und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter
- Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Schriftform.
- Im Falle des Rücktritts ist der Vermittler berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:
- bei Rücktritt innerhalb von 31 Tagen NACH Buchung (bestätigter Vertrag, bis 60 Tage vor Anreise) ist eine Bearbeitungspauschale von 20 Euro fällig
- bei Zugang des Rücktritts bis zum 21. Tag vor dem Buchungszeitraum ist eine Gebühr von 25% zu zahlen.
- bei Zugang des Rücktritts ab dem 21. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraumes sowie bei Nichtanreise sind 90 % des Mietpreises zu zahlen.
- Der pauschalierte Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig.
- Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermittler zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
- Für Umbuchungen in ein anderes Objekt, Verschiebungen des Reisezeitraum bis zum 61. Tag vor Reisebeginn sowie für Änderungen mit verbundenen Rücküberweisungen ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig.
- Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens des Vermittlers der Abschluss einer derartigen Versicherung (siehe Vertragsabschluss Homepage) angeraten.
§ 6 Kündigung und Rücktritt seitens des Vermittlers
- Der Vermittler kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, eventuell Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermittler eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermittler von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
- Der Vermittler behält sich vor, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Vermittler wird von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei, muss jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
§ 7 Obliegenheiten des Mieters
- Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermittler. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermittler berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
- Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
- Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermittler oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermittler berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
- Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Anreise gesondert zu entrichten.
- In sämtlichen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Der Vermittler behält sich bei Verstößen die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für den rauchfreien Zustand der Objekte gegenüber dem Kunden.
§ 8 Leistungsstörungen/Haftung
- Mängel am Mietobjekt, die über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgehen sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, sind dem Vermittler unverzüglich am Anreisetag, spätestens aber am darauffolgenden Tag schriftlich anzuzeigen. Dem Vermittler muss die Gelegenheit zur Abhilfe oder Nachbesserung gegeben werden.
- Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch den Vermittler möglich gewesen wäre.
- Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
- Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
- Der Vermittler und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen.
- Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermittler für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
- Der Vermittler haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
- Internet-Verbindungen werden auf verschiedene Arten angeboten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder Signalstärke. Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht zur Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (sog. Filesharing) zu nutzen. Der Kunde stellt den Eigentümer und den Vermittler von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges zurückzuführen sind.
§ 9 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages, einschließlich dieser Bedingungen, sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es findet deutsches Recht Anwendung.
- Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.